Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEVATUS AG

Anwendungsbereich

Wichtiger Hinweis zur Art unserer Dienstleistung: Die LEVATUS AG bietet rein administrative Unterstützung im Umgang mit Schulden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Schulden, keine Zahlungen und keine rechtliche Vertretung gegenüber Dritten. Wir helfen bei der Strukturierung, Kommunikation und Verhandlung – aber wir versprechen keine Schuldenfreiheit und keine garantierten Ergebnisse. Dabei erfolgt unsere Tätigkeit ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen und das Vertragsverhältnis zwischen der LEVATUS AG (nachfolgend „wir“ oder „LEVATUS AG“) und dem jeweiligen Kunden oder Antragsteller (nachfolgend „Kunde“ oder „Antragssteller“). Beim Antragsformular wird der Kunde deutlich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen und akzeptiert diese mit der Antragsstellung bzw. Eingang des Antragsformulars. Diese AGB gelten für jeden Zeitpunkt der Zusammenarbeit zwischen der LEVATUS AG und dem Antragssteller bzw. dem Kunden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden. Die LEVATUS AG agiert ausschliesslich als Verwaltungs- und Beratungsdienstleisterin. Unsere Leistungen beschränken sich auf die im Verwaltungsmandat oder in der Einverständniserklärung festgelegten administrativen Tätigkeiten. Es besteht keinerlei Erfolgsgarantie hinsichtlich Schuldenfreiheit, Registerlöschung oder erfolgreicher Gläubigerverhandlungen. Die LEVATUS AG ist keine Inkassostelle, kein Rechtsvertreter, keine Treuhandstelle und keine staatliche Schuldenberatungsinstitution oder Schuldensanierungsstelle und wir distanzieren uns explizit davon. Das Ziel ist es dem Kunden präventiv vor einer Schuldensanierung zu bewahren oder weiteren Inkasso- und Konkursmassnahmen. Dies ohne Erfolgsgarantie. Wir handeln nicht rechtsverbindlich im Namen des Kunden, nehmen keine Zahlungen entgegen und treffen keine bindenden Vereinbarungen mit Dritten. Unsere Tätigkeit ist ausschliesslich administrativ, koordinierend und unterstützend. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bemühen wir uns – gestützt auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen – um die Kontaktaufnahme mit Gläubigern, mit dem Ziel, mögliche Zahlungsvereinbarungen vorzuschlagen, bei dem der Gläubiger annehmen oder ablehnen kann. Dabei agieren wir ausschliesslich als Vermittlungsstelle ohne rechtliche Vertretungsmacht. Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass im Falle einer vom Gläubiger akzeptierten Teilzahlung oder Zahlungsvereinbarung die vollständige Verantwortung für deren Einhaltung, Durchführung und Zahlung ausschliesslich beim Kunden liegt. Die LEVATUS AG übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung, Durchsetzungspflicht oder Garantie für die erfolgreiche Umsetzung. Die LEVATUS AG ist ausschliesslich eine Dienstleistungsstelle, bei der der Kunde eine Leistung buchen kann, wo wir für den Kunden mögliche Zahlunsgvereinbarungen mit dessen Gläubigern versuchen zu vereinbaren. Eine Erfolgsgarantie kann ausdrücklich nicht abgegeben werden. Zudem verpflichten wir uns, bei jeder Kommunikation mit Gläubigern ausdrücklich klarzustellen, dass keine Gläubigerbevorzugung beabsichtigt ist und dass allfällige gleichmässige Verteilungsvorschläge auf Basis der aktuellen finanziellen Möglichkeiten des Kunden erstellt werden. Jegliche Umverteilung im Rahmen solcher Vorschläge erfolgt nur bei Zustimmung aller betroffenen Parteien. Eine potenzielle Zahlung erfolgt nur, wenn der betreffende Gläubiger dem Rückzahlungsmodell ausdrücklich zustimmt. Ohne Einigung findet keine Zahlung statt. Der Kunde nimmt zudem ausdrücklich zur Kenntnis, dass die von uns vorgeschlagenen freiwilligen, aussergerichtlichen Vereinbarungen jederzeit ihre Gültigkeit verlieren können, insbesondere im Fall einer Betreibung, Lohnpfändung, Konkurs, Verlustschein oder bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Eine von uns koordinierte Vereinbarung mit einem oder mehreren Gläubigern entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, neue Entwicklungen, wie z.B. nachträglich eintretende Pfändungen oder Konkursverfahren, umgehend mitzuteilen. Die LEVATUS AG übernimmt keine Verantwortung für rechtliche, finanzielle oder organisatorische Konsequenzen, die sich aus später eintretenden Zwangsmassnahmen ergeben. Mit der Antragstellung oder Unterzeichnung bestätigt der Kunde, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben. Die LEVATUS AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innert 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Änderungen gelten jedoch nur für zukünftige Dienstleistungen, nicht rückwirkend.

Leistungsumfang und Mandatsverhältnis

Die LEVATUS AG erbringt unterstützende Dienstleistungen im administrativen Bereich des privaten Schuldenmanagements. Ein Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung – weder durch eine Kontaktaufnahme noch durch eine Anfrage ergibt sich ein Anspruch auf Leistung. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere die Ausführung eines Verwaltungsmandats gemäss individueller Vereinbarung, die Koordination von Anfragen zur Löschung von Betreibungsregistereinträgen und die Bereitstellung von Hilfsmaterialien und Unterstützung zur finanziellen Eigenstabilisierung. Ziel unserer Tätigkeit ist die administrative Entlastung des Kunden und die Unterstützung bei der Erarbeitung nachhaltiger Lösungen zur Vermeidung weiterer Verschuldung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine rechtliche Schuldensanierung anbieten und uns klar von dieser Tätigkeit distanzieren. Die von uns erbrachten Leistungen sind rein unterstützender und koordinierender Natur. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für den Erfolg, etwaige Schäden oder daraus resultierende Folgen. Unsere Tätigkeit basiert ausschließlich auf den vom Kunden übermittelten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernimmt die LEVATUS AG keine Haftung. Das Mandatsverhältnis kommt zustande, sobald der Kunde unser Angebot ausdrücklich annimmt – sei dies schriftlich, elektronisch oder mündlich. Mit dem Zustandekommen des Mandats bestätigt der Kunde unwiderruflich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LEVATUS AG gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Nach Mandatsbeginn verpflichtet sich der Kunde, sämtliche zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen und Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht bereitzustellen. Bei unvollständigen oder irreführenden Angaben behält sich die LEVATUS AG das Recht vor, die Mandatsausführung abzulehnen oder auszusetzen. In diesem Fall behalten wir uns vor, bereits erbrachte Leistungen gemäss den vereinbarten Tarifen in Rechnung zu stellen. Sämtliche Dienstleistungen werden zu den auf der Website oder im Angebot definierten Konditionen erbracht und unterliegen vollständig unseren AGB. Der Kunde anerkennt mit der Mandatsannahme sowohl die Inhalte als auch die Kostenstruktur und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

Dienstleistung

Die LEVATUS AG erbringt ausschliesslich unterstützende und administrative Dienstleistungen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten ihrer Kunden. Unsere Tätigkeit besteht primär darin, auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen – insbesondere dem erarbeiteten Budget – Gläubiger zu kontaktieren und für unseren Kunden unverbindlich Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen anzufragen. Wir handeln dabei ausschliesslich als vermittelnde Stelle ohne rechtliche Vertretungsbefugnis. Im Rahmen dieser Dienstleistung übernehmen wir die administrative Organisation und Bearbeitung der eingehenden und ausgehenden Kommunikation – einschliesslich der Korrespondenz mit Gläubigern, Behörden und relevanten Stellen. Der Kunde trägt jedoch die Verantwortung für den Inhalt, die Freigabe und Nachkontrolle der Kommunikation sowie alle rechtlichen Konsequenzen. Der Kunde hat ausdrücklich verstanden, dass es dabei nur um die Kommunikation bezüglich potenzieller Teil- oder Zahlungsvereinbarungen geht, um eine Neuverschuldung zu verhindern. Der Kunde wird über den Entscheid der Gläubiger stets per E-Mail informiert und verpflichtet sich somit mit der Annahme der AGB, sein E-Mail-Postfach regelmässig zu kontrollieren, auch den Spam-Ordner. Die finale Entscheidungs- und Zahlungshoheit verbleibt in allen Fällen beim Kunden. Ergänzend unterstützen wir unsere Kunden durch: Strukturierung ihrer finanziellen Unterlagen, Erstellung eines Budgetplans auf Basis der gemachten Angaben und bei Bedarf die formale Koordination von Anträgen zur Löschung von Betreibungsregistereinträgen – immer unter Vorbehalt der Zustimmung durch die jeweiligen Gläubiger. Darüber hinaus stellen wir unseren Kunden ein Handbuch mit Empfehlungen zur finanziellen Selbsthilfe zur Verfügung. Dieses dient ausschliesslich als Orientierung und beinhaltet weder eine Erfolgszusage noch eine rechtliche Wirkung. Für die Umsetzung der Inhalte sowie für etwaige daraus resultierende Folgen wird keine Haftung übernommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die LEVATUS AG: keine Schulden übernimmt, keine Zahlungen im Namen des Kunden abwickelt, keine Schulden saniert, keine Treuhand-, Inkasso- oder Rechtsvertretungsfunktion einnimmt und in keiner Weise rechtsverbindlich für den Kunden handelt. Die Verantwortung für alle getroffenen Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung vorgeschlagener Zahlungsvereinbarungen, liegt ausschliesslich beim Kunden. Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Ausführung etwaiger Zahlungspläne – bei Zustimmung der Gläubiger – durch ihn selbst zu erfolgen hat. Die LEVATUS AG agiert hierbei lediglich als unterstützende Koordinationsstelle. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren sämtliche Ansprüche innert 12 Monaten nach Kenntnis des Anspruchsgrundes. Eine Haftung der LEVATUS AG für die Wirksamkeit, Annahme oder Umsetzung von vorgeschlagenen Lösungen wird ausgeschlossen.

Schuldenhilfe-Paket

Das Schuldenhilfe-Paket der LEVATUS AG ist ein umfassendes Unterstützungspaket, das dem Kunden für eine einmalige Pauschale von CHF 290.– exkl. MwSt. zur Verfügung gestellt wird. Die angebotene Dienstleistung erfolgt ausschliesslich unterstützend und beratend – die LEVATUS AG übernimmt keine rechtliche Vertretung und keine Schuldensanierung im juristischen Sinne. Die vollständige Bezahlung des Paketpreises ist verpflichtend im Voraus zu leisten. Vor Eingang dieser Zahlung werden keinerlei Leistungen erbracht. Mit der Buchung des Pakets erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Leistungsbeginn erst nach Zahlungseingang erfolgt. Das Paket beinhaltet insbesondere folgende Unterstützungsleistungen: Das Budget des Kunden mit dessen bereitgestellten Informationen, Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Gläubigern zur potenziellen Lösungsfindung der Schulden (Diese Unterstützungsleistungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen. Eine aktive Ermittlung, Überprüfung oder Ergänzung der Schulden durch die LEVATUS AG erfolgt nicht), Einholung eines aktuellen Betreibungsregisterauszugs zur Bereinigung von Einträgen im Betreibungsregister, ein Schuldenhilfe-Handbuch und persönlicher Support via E-Mail, Telefon und WhatsApp während einer Dauer von maximal 90 Kalendertagen ab Zahlungseingang. Die Buchung und Bezahlung dieses Pakets stellt keine Garantie dar, dass eine Schuldenfreiheit erreicht wird oder sämtliche offenen Forderungen erledigt werden können, da die finale Bezahlung der Schuld, des Schuldner an den Gläubiger,ausschliesslich beim Kunden ist. Ebenso wird keine Garantie auf eine vollständige Löschung von Betreibungsregistereinträgen oder erfolgreiche Einigungen mit Gläubigern abgegeben. Die LEVATUS AG kann lediglich im Rahmen der zur Verfügung gestellten Informationen, des Kunden, unterstützen und vermitteln. Die LEVATUS AG übernimmt keine Schulden, leistet keine Zahlungen im Namen der Kunden und tritt nicht als Vertreter gegenüber Dritten auf. Eine aktive Schuldenübernahme, Schuldensanierung oder Rechtsvertretung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Die LEVATUS AG übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Löschung von Einträgen im Betreibungsregister, da diese ausschliesslich im Ermessen der Gläubiger und zuständigen Behörden liegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Auskünfte vollständig und korrekt bereitzustellen. Eine mangelhafte oder verspätete Mitwirkung kann die Bearbeitung behindern oder verhindern. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Nach Ablauf der 90 Kalendertage endet der Support automatisch. Eine Verlängerung oder weiterführende Betreuung ist nicht im Paketpreis enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung, falls der Kunde nach Ablauf der 90 Tage weiterhin einen Support wünscht. Eine Rückerstattung der Paketgebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen, sobald einzelne oder alle Bestandteile des Schuldenhilfe-Pakets in Anspruch genommen wurden. Ausnahmen liegen im alleinigen Ermessen der LEVATUS AG.

Zustandekommen der Zusammenarbeit

Die auf unserer Website präsentierten Dienstleistungen sind unverbindlich und stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Sie dienen als Einladung an den Antragssteller oder Kunden, ein verbindliches Angebot für eine Zusammenarbeit zu unterbreiten. Ein verbindliches Mandatsangebot wird abgegeben, wenn der Kunde über unsere Website eine Anfrage stellt, direkt mit uns in Kontakt tritt oder uns die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen bereitstellt. Die LEVATUS AG behält sich das Recht vor, Anfragen oder Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Angaben des Kunden unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sind. Eine Zusammenarbeit kommt zustande, sobald beide Parteien die Vereinbarung schriftlich unterzeichnen oder der Kunde durch die aktive Nutzung unserer Dienstleistungen (z. B. durch das Zurücksenden unterzeichneter Vollmachten, das Bereitstellen von Dokumenten) seine Zustimmung gibt. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde unwiderruflich an, dass er unsere Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche relevanten Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Jegliche Verzögerungen oder Unstimmigkeiten aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben gehen allein zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen in keinem Fall eine Haftung für Verzögerungen, Komplikationen oder Fehlschläge, ebenso wenig übernehmen wir die Haftung für persönliche oder rechtliche Konsequenzen. Die Zusammenarbeit kann von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet oder ausgesetzt werden, falls sich herausstellt, dass eine Bearbeitung nicht weiter möglich oder sinnvoll ist. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Begleichung der bereits angefallenen Kosten verpflichtet. Zudem behalten wir uns das Recht vor, eine Zusammenarbeit abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt.

Bestellung von Betreibungsregisterauszügen

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, über unsere Website einen Betreibungsregisterauszug zu bestellen. Die Bearbeitung und Weiterleitung der Anfragen an die zuständigen Ämter erfolgten durch uns mit der gebotenen Sorgfalt. Da die Ausstellung und Zustellung der Auszüge jedoch von externen Behörden abhängen, übernehmen wir keinerlei Haftung für Verzögerungen, Fehler oder sonstige Unregelmässigkeiten seitens der zuständigen Ämter oder Dritter. Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Schätzungen und können je nach Auslastung der Behörden oder anderen unvorhergesehenen Umständen variieren. Eine verspätete Zustellung berechtigt den Kunden weder zu einer Rückerstattung noch zu Schadensersatzansprüchen. Mit akzeptieren, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verzichtet der Kunde explizit auf dieses Recht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die angegebenen Informationen korrekt und vollständig auszufüllen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder einer Ablehnung der Anfrage führen, für die wir keine Verantwortung übernehmen. Für die Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs wird eine Bearbeitungsgebühr von 29.- (exkl. MwSt.) erhoben. Mit der Bestellung über unsere Website bestätigt der Kunde, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Haftungsausschluss

Die LEVATUS AG erbringt ihre Dienstleistungen in der administrativen Unterstützung ausschließlich in begleitender, koordinierender und beratender Funktion. Es erfolgt ausdrücklich keine rechtliche Vertretung gegenüber Gläubigern, Behörden, Inkassostellen oder sonstigen Dritten. Die LEVATUS AG ist kein Inkassobüro, keine Treuhandstelle, keine juristische Beratungsstelle und auch keine staatlich anerkannte Sanierungsinstanz. Sämtliche Informationen, Budgetangaben und Unterlagen, auf denen unsere Tätigkeit basiert, werden ausschließlich vom Kunden bereitgestellt. Die Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität liegt uneingeschränkt beim Kunden. Auf Grundlage dieser Angaben nimmt die LEVATUS AG – im Rahmen ihrer Dienstleistung – unverbindlich Kontakt mit Gläubigern auf, um Teilzahlungs- oder Ratenvereinbarungen anzufragen. Die Entscheidung über die Annahme, Ablehnung oder Umsetzung solcher Vorschläge liegt allein beim Gläubiger bzw. beim Kunden. Die Verantwortung für sämtliche finanziellen, rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verbleibt zu jeder Zeit vollständig beim Kunden. Die LEVATUS AG übernimmt keine Haftung – weder direkt noch indirekt – für: die Ablehnung, Verspätung oder Nichtumsetzung von Zahlungsvereinbarungen oder anderen Dokumenten, falsch oder unvollständig und verspätet, gelieferte Informationen, entgangene finanzielle Vorteile, Versäumnisse, Registereinträge oder Inkassofolgen, technische Probleme, Systemausfälle oder externe Störungen, Rückforderungen, Betreibungen, Zwangsvollstreckungen oder Gerichtskosten, wirtschaftliche Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden. Die LEVATUS AG gibt keinerlei Erfolgsgarantie hinsichtlich Schuldenerlasses, Registerbereinigung, positiver Gläubigerantwort oder der Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Der Kunde erklärt sich mit Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich damit einverstanden, dass sämtliche Dienstleistungen der LEVATUS AG auf eigenes Risiko erfolgen und keine Schadensersatz-, Rückforderungs- oder Haftungsansprüche gegenüber der LEVATUS AG, ihren Mitarbeitenden oder verbundenen Dritten geltend gemacht werden können – weder aktuell noch zukünftig. Ebenso haftet die LEVATUS AG nicht für Entscheidungen von Behörden, Gerichten, Inkassodiensten oder anderen Stellen, da diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die LEVATUS AG übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Löschung von Einträgen im Betreibungsregister, da diese ausschliesslich im Ermessen der Gläubiger und zuständigen Behörden liegt. Die LEVATUS AG behält sich das Recht vor, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zu beenden oder auszusetzen, insbesondere wenn die Zusammenarbeit unzumutbar wird, der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt oder rechtliche, wirtschaftliche oder tatsächliche Umstände dies erforderlich machen. Auch in solchen Fällen bestehen keinerlei Ansprüche auf Erstattung bereits erbrachter Leistungen. Die LEVATUS AG bemüht sich im Rahmen ihrer administrativen Dienstleistung, mit den vom Kunden angegebenen Gläubigern Teilzahlungsvereinbarungen auszuhandeln. Diese Vorschläge basieren – soweit möglich – auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Budgetangaben. Eine vollständige Berücksichtigung aller individuellen Gegebenheiten kann dabei nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die LEVATUS AG kontaktiert ausschliesslich jener Gläubiger, welche vom Kunden im Rahmen des Budgettermins mündlich angegeben wurden. Diese vom Kunden gemachten Angaben werden im Termin direkt im Budget dokumentiert und intern protokolliert – ohne eigenständige Prüfung, Ergänzung oder Gläubigerermittlung durch die LEVATUS AG. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Gläubigerangaben liegt ausschliesslich beim Kunden. Die LEVATUS AG übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für fehlende, unrichtige oder unvollständige Angaben. Die verhandelten Teilzahlungs- oder Lösungsvorschläge werden dem Kunden zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über deren Annahme oder Ablehnung sowie die vollständige und fristgerechte Durchführung liegt ausschliesslich beim Kunden. Die LEVATUS AG agiert ausschliesslich in organisatorischer und unterstützender Funktion und übernimmt keine Haftung für die Tragbarkeit, Annahme oder Umsetzung der vorgeschlagenen Vereinbarungen. Ebenso wird keinerlei Gewähr für den Erfolg oder die Nachhaltigkeit der vereinbarten Lösungen übernommen. Der Kunde nimmt explizit zur Kenntnis, dass alle vorgeschlagenen Lösungen oder Zahlungsvereinbarungen Risiken in sich bergen, die allein in seiner Verantwortung liegen, dies gilt für die ganze Zusammenarbeit und auch darüber hinaus und für jede von der LEVATUS AG gebotenen Dienstleistung. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kunde trägt die Beweislast für die Übermittlung sämtlicher Unterlagen sowie für etwaige von ihm geltend gemachte Mängel der Dienstleistung.

Keine Drittwirkung unserer Dienstleistung

Unsere Leistungen erfolgen ausschliesslich im Auftrag und Interesse des jeweiligen Kunden. Es besteht kein vertragliches oder faktisches Rechtsverhältnis zwischen der LEVATUS AG und den Gläubigern des Kunden. Sämtliche Erklärungen, Vorschläge oder Anfragen an Gläubiger erfolgen im Namen und auf Risiko des Kunden, welcher allein über Umfang der beauftragten Bearbeitung entscheidet. Die LEVATUS AG trifft keine Auswahlentscheidung über die Priorisierung von Schulden, überweist keine Gelder und übernimmt keine Verantwortung für die Gleichbehandlung von Gläubigern oder eine allfällige Gläubigerbevorzugung. Jegliche Haftung gegenüber Dritten – insbesondere Gläubigern – wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Budgetangaben und Haftungsausschluss 

Im Rahmen des Budgettermins stellt der Kunde der LEVATUS AG sämtliche relevanten Informationen zu seiner finanziellen Situation zur Verfügung. Diese Angaben umfassen insbesondere Einnahmen, Ausgaben, Schuldenpositionen, laufende Verpflichtungen sowie Angaben zu bestehenden Gläubigern. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, sämtliche Budgetangaben vollständig, korrekt, aktuell und wahrheitsgemäß zu machen. Diese Budgetdaten bilden die ausschließliche Grundlage für alle weiteren administrativen Tätigkeiten der LEVATUS AG, insbesondere für die Kontaktaufnahme mit Gläubigern, die Erstellung von Lösungsvorschlägen oder Teilzahlungsvereinbarungen. Die LEVATUS AG übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Budgetangaben des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn aus diesen Angaben resultierende Vereinbarungen mit Gläubigern nicht eingehalten werden können, sich nachträglich als nicht tragfähig erweisen oder dadurch rechtliche Konsequenzen entstehen. Ebenso haftet die LEVATUS AG nicht für negative Folgen, die aus vergessenen, falsch deklarierten oder absichtlich nicht genannten Positionen entstehen. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass er allein verantwortlich ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben – auch wenn diese im Rahmen eines Gesprächs protokolliert oder gemeinsam mit einem Mitarbeitenden der LEVATUS AG erfasst wurden. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung durch die LEVATUS AG erfolgt ausdrücklich nicht. Alle auf dem Budget basierenden Massnahmen, Anfragen und Lösungsvorschläge erfolgen ohne Gewähr und unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der gelieferten Informationen. Der Kunde nimmt explizit zur Kenntnis, dass alle vorgeschlagenen Lösungen oder Zahlungsvereinbarungen Risiken in sich bergen, die allein in seiner Verantwortung liegen. Jegliche Haftung der LEVATUS AG für daraus resultierende Vereinbarungen, Versäumnisse, Gläubigerreaktionen, rechtliche oder finanzielle Nachteile ist vollumfänglich ausgeschlossen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der LEVATUS AG vollständige, korrekte, wahrheitsgetreue und aktuelle Unterlagen sowie Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind. Die LEVATUS AG achtet aktiv darauf, ob Hinweise auf mögliche Falschangaben oder unzulässige Absichten vorliegen. Beim begründeten Verdacht und dokumentierten Unstimmigkeiten, dass ein Kunde uns bewusst täuscht oder versucht, wahrheitswidrige Angaben zu machen oder macht, oder strafbare Handlungen mithilfe unserer Dienstleistung plant oder ausführt, behalten wir uns das Recht vor, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Form von Rechtsmissbrauch und dulden keine Handlungen, die uns oder unsere Dienstleistungen mit rechtswidrigem Verhalten in Verbindung bringen könnten. Dazu zählen insbesondere sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit bestehenden Schulden, Gläubigern, Mahnungen, Pfändungen, laufenden Zahlungsvereinbarungen sowie jegliche Angaben zur finanziellen Gesamtsituation. Der Kunde ist weiter verpflichtet, jede von der LEVATUS AG ausgehende Kommunikation, insbesondere Vorschläge, Rückfragen oder Schreiben an Gläubiger, aufmerksam zu prüfen, zeitnah zu beantworten oder gegebenenfalls freizugeben. Der Kunde wird über jede ausgehendeund eingehende Entscheidung per E-Mail informiert und verpflichtet sich somit regelmässig, sein E-Mail-Postfach sowie auch das Spam-E-Mail-Postfach zu prüfen. Eine aktive Mitwirkung ist Voraussetzung. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, alle übermittelten Informationen, Dokumente und Mitteilungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Relevanz zu prüfen. Verspätete Rückmeldungen, fehlende Freigaben oder mangelnde Reaktion des Kunden können den gesamten Prozess blockieren. Die LEVATUS AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Korrektheit seiner Angaben. Wir haften nicht für Schäden, Nachteile oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus fehlerhaften, unvollständigen, gelogenen, gefälschten oder irreführenden Angaben des Kunden ergeben. Die LEVATUS AG übernimmt keinerlei Verantwortung für Verzögerungen, Fehleinschätzungen, nicht zustande gekommene Verhandlungen oder andere negative Konsequenzen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere uns jede Änderung seiner persönlichen oder finanziellen Situation unverzüglich mitzuteilen, insbesondere Adressänderungen, Einkommensveränderungen, neue Schulden oder laufende Pfändungen, etc., alle Angaben im persönlichen Budget korrekt und vollständig zu machen – auf Basis dieser Daten richten sich unsere Maßnahmen gegenüber Gläubigern, Betreibungsurkunden oder neue Gläubigerinformationen umgehend weiterzuleiten und auf Anfragen innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen zu reagieren, sofern keine andere Frist definiert wurde. Unsere Tätigkeit basiert ausschließlich auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Wir behalten uns das Recht vor, bei offensichtlichen Unstimmigkeiten Nachweise anzufordern, ohne dazu verpflichtet zu sein. Falschangaben, Zurückhalten von Informationen oder Täuschung können die Zusammenarbeit sofort beenden und es wird keine Haftung dafür übernommen. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach – sei es durch falsche, unvollständige oder verspätete Angaben, durch fehlende Kooperation oder durch wiederholtes Ignorieren von Mitteilungen – sind wir berechtigt, sämtliche Dienstleistungen jederzeit ohne weitere Begründung und fristlos einzustellen. In einem solchen Fall behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder Fortführung des Mandats besteht nicht. Die LEVATUS AG ist berechtigt, das Mandatsverhältnis sowie sämtliche laufenden Prozesse, einschließlich Gläubigerverhandlungen, Schuldenanalysen oder Registerlöschungen, sofort und unwiderruflich zu beenden, wenn ein Pflichtverstoß festgestellt wird. Die Beurteilung eines solchen Pflichtverstosses liegt ausschließlich im Ermessen der LEVATUS AG, was der Kunde mit Annahme dieser AGB vollumfänglich und unwiderruflich akzeptiert. Für alle daraus resultierenden Konsequenzen – wie Zahlungsaufforderungen, Inkassomaßnahmen, neue Betreibungen oder gerichtliche Schritte – haftet ausschließlich der Kunde. Mit der Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Antragsformular bestätigt der Kunde, diese Pflichten vollständig verstanden zu haben und sich daran zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, der LEVATUS AG eine vollständige und korrekte Liste aller Gläubiger zur Verfügung zu stellen, welche im Rahmen des Verwaltungsmandats kontaktiert oder in die Bearbeitung einbezogen werden sollen. Die LEVATUS AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Nachteile, die durch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Gläubigerangaben entstehen. Eine eigenständige Gläubigerermittlung durch die LEVATUS AG erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte der Kunde trotz mehrfacher Kontaktversuche über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ohne Mitteilung nicht erreichbar sein, gilt dies als einseitiger Abbruch der Zusammenarbeit. In diesem Fall entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung, weitere Bearbeitung oder Support. Die LEVATUS AG ist berechtigt, das Mandat oder die Zusammenarbeit fristlos zu beenden. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur dann, wenn noch keine Leistung erbracht wurde. Im Übrigen ist eine Rückzahlung ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Bei Einleitung eines Konkursverfahrens oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden endet das Mandatsverhältnis bzw. die Zusammenarbeit automatisch und mit sofortiger Wirkung. Die LEVATUS AG ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, weitere Dienstleistungen zu erbringen oder fortzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die LEVATUS AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich über die Einleitung eines Konkursverfahrens oder das Eintreten seiner Zahlungsunfähigkeit zu informieren. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung und werden nachträglich dennoch administrative Tätigkeiten durch die LEVATUS AG erbracht, geschieht dies ohne Anerkennung einer Leistungspflicht und ohne Anspruch auf Fortführung der Zusammenarbeit. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, das Mandat innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht besteht ausschliesslich gegenüber natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Widerruf muss schriftlich an uns erfolgen und kann per Post an unsere Geschäftsadresse oder per E-Mail an unsere offizielle Kontaktadresse gesendet werden. Bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs können in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf wird erst mit dem Eingang und der schriftlichen Bestätigung durch uns wirksam. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt der das Mandat als verbindlich und kann nur unter den vereinbarten Bedingungen beendet werden.

Geistiges Eigentum

Sämtliche von uns bereitgestellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Strategien, Analysen, Dokumentationen und sonstige Materialien unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, verändert, veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben oder für eigene Zwecke genutzt werden. Die Nutzung der bereitgestellten Unterlagen ist ausschließlich für den persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch im Rahmen der konkreten Mandatsbeziehung zulässig. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit. Jede unbefugte Nutzung oder Weitergabe kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Mandatsende sind sämtliche bereitgestellten Unterlagen, digitalen Dateien und sonstige vertrauliche Informationen entweder zurückzugeben oder nachweislich und unwiderruflich zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, keine unserer geschützten Methoden, Geschäftsmodelle oder internen Prozesse für eigene geschäftliche oder private Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes behalten wir uns rechtliche Schritte sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: sämtliche von der LEVATUS AG bereitgestellten Konzepte, Vorlagen, Strategien, interne Prozesse und Arbeitsmethoden, alle Schriftsätze, Textbausteine oder Musterschreiben für Gläubiger oder Behörden, Analyseberichte, Budgetpläne sowie individuelle Empfehlungen zur Schuldenregulierung oder Kommunikation mit Gläubigern, sowie jegliche Inhalte aus dem zur Verfügung gestellten Handbuch oder internen Kommunikationsmaterialien. Diese Inhalte gelten als geistiges Eigentum der LEVATUS AG und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, verändert, verbreitet noch an Dritte weitergegeben oder für eigene Zwecke genutzt werden. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit unterliegen diese Informationen weiterhin dem Schutz dieser Vertraulichkeitsvereinbarung. Ein Verstoß kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gebühren und Honorare

Unsere Kosten und Honorare richten sich grundsätzlich nach den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden oder Antragsteller. Nachfolgend finden Sie eine transparente Übersicht unserer wichtigsten Dienstleistungen und der damit verbundenen Gebühren: Verwaltungsmandat: Für die laufende Betreuung im Rahmen eines Verwaltungsmandats verrechnen wir einen Stundensatz von CHF 79.–. Um unsere Kunden finanziell nicht unnötig zu belasten, wird maximal eine Stunde pro Monat in Rechnung gestellt – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Die Höhe der Gebühren kann je nach Art, Umfang und Dauer der Dienstleistung variieren. Der Kunde akzeptiert, dass sich die Kosten im Laufe der Zusammenarbeit verändern können, auch wenn sie im Mandat ursprünglich definiert wurden. Erfolgsabhängiges Honorar bei Schuldenerlass: Im Falle eines erfolgreichen Schuldenerlasses – sei es durch direkte Verhandlungen mit Gläubigern, Vergleiche berechnen wir ein Erfolgshonorar von bis zu 15% der tatsächlich erlassenen Schuldsumme. Diese Beteiligung ist verbindlich, nicht rückforderbar und unabhängig von der Art des Zustandekommens des Schuldenerlasses. Löschung von Einträgen im Betreibungsregister: Für die erfolgreiche Löschung eines Eintrags im Betreibungsregister erheben wir eine Pauschale von CHF 59.– pro gelöschten Eintrag. Diese Pauschale umfasst alle administrativen Schritte wie: die Kommunikation mit Gläubigern, das Einholen von Zustimmungserklärungen, die formelle Antragstellung sowie die gesamte Koordination des Löschungsprozesses. Kann eine Löschung nicht erfolgen (z.B. aufgrund einer Ablehnung durch Gläubiger), stellen wir für den geleisteten Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von CHF 29.– in Rechnung. Es wird ausdrücklich keine Garantie für eine erfolgreiche Löschung übernommen, da die Entscheidung im Ermessen der Gläubiger und zuständigen Behörden liegt. Betreibungsauszug: Zur Ermittlung vorhandener Einträge bestellen wir für jeden Kunden einen aktuellen Betreibungsregisterauszug. Für diese Dienstleistung verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 29.–. Zahlungsbedingungen: Alle Gebühren und Honorare sind spätestens mit dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Dienstleistung zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, bei bestimmten Leistungen eine Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die fälligen Beträge innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor: Mahngebühren sowie Verzugszinsen von bis zu 5% p.a. zu erheben. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die Dienstleistung einzustellen oder das Mandat fristlos zu kündigen. Eine Kündigung des Mandats entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für bis dahin erbrachte Leistungen. Ein Rückerstattungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn einzelne Bestandteile der Leistung bereits begonnen oder teilweise ausgeführt wurden.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Die LEVATUS AG verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten ihrer Kunden in Übereinstimmung mit dem geltenden Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) streng vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen zu verwenden. Es werden nur jene Daten erhoben, gespeichert und bearbeitet, die für die vertraglich definierte Zusammenarbeit erforderlich sind. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass seine personenbezogenen Daten – einschliesslich besonders schützenswerter Informationen wie Angaben zur finanziellen Situation, Schuldenhöhe oder laufenden Betreibungen – durch die LEVATUS AG verarbeitet werden dürfen. Diese Verarbeitung erfolgt zur Kommunikation mit Gläubigern, zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie zur internen Fallbearbeitung und Dokumentation. Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, insbesondere an Gläubiger, Betreibungsämter, Inkassobüros, Banken, Behörden, Rechtsvertretungen oder technische Dienstleister (z.B. CRM-Systeme oder Cloud-Dienste), sofern dies zur sachgemässen Durchführung der Dienstleistung notwendig ist. Dies umfasst auch die Weiterleitung von Dokumenten, Zahlungsinformationen oder sonstigen relevanten Daten zur Klärung offener Forderungen und zur Einleitung von Verhandlungen mit Gläubigern. Die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir im Rahmen unserer Dienstleistungen keine absolute Sicherheit der Daten garantieren können und nicht für unbefugte Zugriffe, Hacking, technische Störungen oder unvorhersehbare Datenverluste haften. Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder externe Systeme entstehen, ist vollständig ausgeschlossen. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Kundendaten für interne Zwecke zu analysieren, um unsere Dienstleistungen zu optimieren, jedoch ohne diese Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine vollständige Löschung seiner Daten, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind wir berechtigt, Daten für administrative oder rechtliche Zwecke weiterhin zu speichern. Die Speicherung erfolgt ausschliesslich im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäss DSG/OR und wird nach Ablauf dieser Fristen gelöscht oder anonymisiert. Die LEVATUS AG trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten. Dennoch kann bei der Übermittlung über digitale Kanäle (z.B. E-Mail oder WhatsApp) keine absolute Sicherheit garantiert werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Haftungsansprüche im Zusammenhang mit digitalen Übertragungsrisiken. Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten zu verlangen, unrichtige Daten berichtigen zu lassen und – sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen – die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Entsprechende Gesuche sind schriftlich an die offizielle Geschäftsadresse der LEVATUS AG zu richten. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen und der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Verarbeitung seiner Daten gemäss den obenstehenden Bestimmungen einverstanden. Jegliche nachträglichen Einwände oder Widerrufe bezüglich der Datenverarbeitung haben keine rückwirkende Wirkung auf bereits erfolgte Verarbeitungen oder Übermittlungen. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber der LEVATUS AG im Zusammenhang mit der Nutzung, Verarbeitung oder Weitergabe seiner Daten im Rahmen der Dienstleistungserbringung. Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts sind nicht mit personenbezogenen Daten gemäss Datenschutzgesetzgebung gleichzusetzen. Für Letztere gelten ausschliesslich der Bestimmungen dieses Abschnitts. Die LEVATUS AG haftet nicht für technische Störungen oder Übertragungsfehler bei der Kommunikation per E-Mail, WhatsApp oder anderen digitalen Kanälen.

 Kündigung, Beendigung der Zusammenarbeit

Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht vor, das Mandat jederzeit und ohne vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, sich in Zahlungsverzug befindet oder sich die Zusammenarbeit als unzumutbar erweist. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fälle, in denen der Kunde falsche oder unvollständige Angaben macht, gegen schriftliche Vereinbarungen verstößt oder durch sein Verhalten eine weitere Zusammenarbeit erschwert. Die Entscheidung über eine Mandatsbeendigung liegt im alleinigen Ermessen der LEVATUS AG, ohne dass hierfür eine detaillierte Begründung gegenüber dem Kunden erforderlich ist. Nach Mandatsbeendigung erlöschen sämtliche Verpflichtungen unsererseits, und wir sind nicht mehr zur weiteren Bearbeitung des Dossiers oder zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet. Eine nachträgliche Weiterführung der Zusammenarbeit nach einer fristlosen Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir entscheiden dies ausdrücklich. Eine Kündigung durch den Kunden entbindet diesen nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten. Alle bis zum Zeitpunkt der Mandatsbeendigung erbrachten Leistungen sowie vereinbarte Gebühren und Honorare bleiben weiterhin geschuldet und sind in voller Höhe zu begleichen. Der Kunde erkennt an, dass eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen ist, unabhängig vom Zeitpunkt oder Grund der Mandatsbeendigung. Im Falle einer Kündigung durch uns besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, Entschädigung oder eine anderweitige finanzielle Kompensation. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde unwiderruflich mit diesen Bestimmungen einverstanden und verzichtet auf jegliche nachträglichen Einwände oder rechtliche Schritte gegen eine Mandatsbeendigung durch uns.

Schlussbestimmungen

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis gilt unser Sitz als ausschließlicher Gerichtsstand, wobei ausschließlich das Schweizer Recht zur Anwendung kommt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Kunde anerkennt unwiderruflich, dass wir in keiner Form und zu keinem Zeitpunkt eine Haftung für finanzielle, rechtliche oder sonstige Konsequenzen übernehmen, die aus der Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen resultieren. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für alle Entscheidungen, Handlungen und daraus resultierenden Folgen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese finanzielle, rechtliche oder administrative Natur ist. Wir haften weder für bestehende noch für zukünftige finanzielle, persönliche oder rechtliche Verpflichtungen des Kunden, auch nicht für rechtliche Konsequenzen, die aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden entstehen. Der Kunde anerkennt unwiderruflich an, dass er allein dafür haftend ist. Wir haften ebenso wenig für Verzögerungen, Ablehnungen oder Fehlschläge im Rahmen von Schuldenverhandlungen, Registerbereinigungen oder anderen erbrachten Dienstleistungen. Auch die Bonität, Kreditwürdigkeit oder rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der finanziellen Situation des Kunden ergeben, liegen vollständig in dessen Eigenverantwortung. Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Handlungen oder Entscheidungen von Gläubigern, Behörden, Inkassobüros oder anderen involvierten Dritten. Der Kunde anerkennt, dass alle Dienstleistungen ausschließlich auf Basis der von ihm bereitgestellten Informationen erbracht werden und dass falsche, unvollständige oder irreführende Angaben die erbrachten Leistungen beeinträchtigen oder unmöglich machen können, ohne dass dies eine Haftung unsererseits begründet. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Verantwortung für externe Einflüsse, technische Probleme, behördliche Verzögerungen oder andere Faktoren, die den Erfolg der Dienstleistung beeinflussen können. Der Kunde bestätigt mit Annahme der AGB ausdrücklich, dass sämtliche Dienstleistungen auf eigenes Risiko in Anspruch genommen werden und dass er auf jegliche Ansprüche gegen uns verzichtet. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu ändern, wobei der Kunde selbst verpflichtet ist, sich über etwaige Anpassungen zu informieren. Durch die weitere Nutzung der Dienstleistungen nach einer Änderung der AGB erklärt sich der Kunde automatisch mit den aktualisierten Bedingungen einverstanden. Diese AGB treten am 01.09.2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Mit der Unterzeichnung eines Mandates, der Annahme der Dienstleistungen oder absenden des Antragsformulars auf unserer Webseite, bestätigt der Kunde unwiderruflich, diese Geschäftsbedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und verzichtet ausdrücklich auf jegliche nachträglichen Einwände oder rechtliche Schritte gegen deren Bestimmungen.

Letzte Änderung: 01.03.2025 – Abschnitt: Schulden-Hilfe-Paket